Die Benachteiligung des Fernbusverkehrs in Deutschland
Es gibt Themen über die ich schon lange einmal ein paar Zeilen schreiben wollte allerdings bisher nie den richtigen Aufhänger fand. Vielleicht hätte ich schon vor einem Jahr, bei der Eröffnung des Zentralen Omnibusbahnhofs in München ein Wort über den Fernbusverkehr in Deutschland verlieren sollen. Denn im Grunde führen Fernbuslinien in Deutschland ein Schattendasein. Doch warum eigentlich?
Nach der letzten Italienreise bemerkte ich wieder einmal mehr die hohen Bahnpreise, die wir in Deutschland zahlen müssen. Teilweise grenzt es an Kuriosität, dass ein Flug ins europäische Ausland deutlich billiger ist, als eine Bahnfahrt in die nächstgrößere Stadt. Für eine Zugfahrt von München nach Hamburg wird an den meisten Tagen ein regulärer Preis von 129,00€ verlangt, wohl gemerkt nur für eine Richtung! Hier sind selbst die meisten Fluglinien billiger und deutlich schneller. Grund hierfür ist sicherlich ein großes Monopol der Deutschen Bahn im Inland. Aber wieso gibt es so gut wie keine Buslinien, die ähnliche Fernstrecken in Konkurrenz anbieten und so die Preise drücken? Ich kann mir schwer vorstellen, dass es hier mangelnde Nachfrage oder schlechte Infrastruktur eine Rolle spielen würde.

Mit Sicherheit ist eine Ursache hierfür das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), welches fast unverändert aus den 1930er Jahren übernommen wurde. Also zu einer Zeit in die Bahn noch ein staatliches Unternehmen war. Vorraussetzung für die Genehmigung einer neuen Bus/Bahn/Schiff/Zug-Strecke sind demnach:
– Bedienung einer Strecke, auf der derzeit kein anderes Verkehrsmittel verkehrt
– Wesentlich kürzere Fahrzeit als bestehende Verkehrsmittel
– Bedienung der Strecken zu Zeiten, zu denen mit anderen Verkehrsmitteln keine Verbindung besteht
– Realisierung der Strecke zu einem wesentlich günstigeren Preis
Es fällt schwer, hier nicht eindeutig eine Begünstigung für den bereits bestehenden Bahnverkehr herauszulesen, der sich mit dieser Regelung aufkeimende und somit konkurrierende Buslinien vom Hals halten kann. Maximal Nischen können von privaten Busunternehmen besetzt werden, wie zum Beispiel Flughafenzubringer, Nachtbusse oder etablierte Fernlinien, wie z.B. Nürnberg-Prag, die als internationale Verbindungen nach EU-Recht nicht gemäß PBefG untersagt werden können. Interessant jedoch, dass eine Personenbeförderung auf genau dieser Linie innerhalb Deutschlands streng verboten ist.
Ich will mit diesem Text auf keinen Fall ein flammendes Plädoyer für Fernbusse abhalten. Dennoch zeigt z.B. das System der Greyhoundbusse in den USA, dass eine friedliche Koexistenz zwischen Bus und Bahn möglich ist. Dem Fahrgast sollte eine Wahl zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln, Platzangeboten, Komfort und Preis gestattet werden, statt per Gesetz einen Anbieter bewusst zu bevorzugen. Denn eine solche Situation fördert letztendlich nur die Bildung von Monopolen, bei denen der Kunde am Ende verliert.
Vielleicht werden wir aber bald einen Umbruch erleben. Denn liest man sich einmal die Passage auf Seite 38 des Koalitionsvertrages zwischen CDU,CSU und der FDP genau durch, plant die Bundesregierung anscheinend eine Änderung des Personenbeförderungsgesetz zugunsten einer Öffnung des Marktes. Denn dort liest man: “Wir werden Busfernlinienverkehr zulassen und dazu § 13 PBefG ändern.” Inwiefern dies jedoch unter die Kategorie „Wahlversprechen“ fällt, bleibt abzuwarten.
Der Gesetzesvorschlag wurde bereits durchgewunken. Ab dem 1. Januar 2012 ist der nationale Busverkehr ohne größere Einschränkungen erlaubt.
Vielen Dank für die Info! Dann scheint es ja wirklich ein aktuelles Thema zu sein. Quasi in 1,5 Monaten wird sich was ändern.