Die Irrungen der CO2-Abgabe – Kompromiss benachteiligt EU-Airlines
Der Stichtag 01.01.2012 rückt immer näher, denn ab diesem Datum ist die verpflichtende Teilnahme von Fluggesellschaften am EU-weiten Emissionshandel beschlossene Sache. Eine genaue Aufschlüsselung der Gebühren und Zertifikate habe ich bereits in einem vorherigen Artikel gepostet. Im Gegenzug zu den neuen Gebühren soll die Luftverkehrsabgabe um einen kleinen Anteil gesenkt werden, um die zusätzlich Belastung der Fluggesellschaften nicht weiter zu steigen.
Doch schon jetzt zeichnet sich eine breite Front gegen die neuen Beschlüsse ab, die sich entweder zu einem krotesken CO2-Kampf hochschaukelt oder mit einer nahezu lächerlichen Kompromisslösung entschärft werden könnte. Erstens wäre dort die barsche Kritik der Chinesen oder Amerikaner zu nennen. Die China Air Transportation Association (CATA), die unter anderem auch die Interessen von Air China vertreten, bereiten eine Klage gegen die neue einseitige Mehrbelastung der Fluggesellschaften beim Anflug der europäischen Union vor. Zweitens wären hier die amerikanischen Fluggesellschaften zu nennen, die eine ähnliche Klage bereits in London eingelegt haben. In der Schrift wird die Mehrbelastung der Klägerschaft bis 2020 mit 2,25 Milliarden Euro beziffert. Um dem präventiv entgegen zu wirken, wurde in Amerika bereits ein Gesetz auf den Weg bereitet, dass amerikanischen Airlines verbietet Gebühren zu zahlen.
Weiterer Gegenwind bläst aus der Richtung der International Civil Aviation Organisation, kurz ICAO, die in der Erhebung von CO2-Emissionsgebühren einen Verstoß gegen das Chicagoer Luftfahrtabkommen von 1944 und Völkergewohnheitsrecht sieht und ebenfalls eine Klage gegen die EU erwägt.
Bisher schien von Seiten der EU kein Entgegenkommen möglich und gewollt. Stattdessen beharrte man auf der neuen Strategie und verwies auf die positiven Kimaeffekte durch die Gebühren. Doch mit dem Näherrücken des 01.01.2012 und der Schlagkraft von drei potentiellen Klagen von der USA, China und dem internationalen Dachverband der Luftfahrt schien der Druck so groß, dass man mögliche Kompromisse in Aussicht stellen musste und Raum für Kompromisse aufzeigt. So verweißt die zuständige Klimakommissarin Hedegaard auf eine mögliche Ausnahme von Fluggesellschaft, die „äquivalente Maßnahmen“ in ihrem Heimatland unterliegen. Zu einer genauen Präzisierung von „äquivalent“ ließ sie sich die gute Dame nicht hinreißen, so dass im Unklaren bleibt, ob sich bereits ein symbolischer Cent oder eine Beileidskarte pro Tonne CO2 als Gegenleistung zur Luftverschmutzung anrechnen lässt.
Ich bin kein Chemiker sondern Ingenieur, so dass ich schlecht beurteilen kann, ob nun CO2 ein klimaschädliches Gas ist oder nicht. (Ich wäre sogar für einen guten Gastbeitrag immer gern zu haben!). Allerdings leuchtet es mir durchaus ein, dass wenn weniger Substanzen aus Triebwerk hinten ‘raus kommen, wahrscheinlich weniger Brennstoff vorne verheizt wurde. Aus diesem Grund erscheint mir eine Limitierung der Verbrennungsrückstände durchaus sinnvoll. Hingegen erscheint mir die jetzige Regel derartig konfus, dass nicht nur das Ziel der Verminderung der Abgabe wahrscheinlich verfehlt wird, sondern im Gegenzug auch noch die europäische Luftwirtschaft deutlich benachteiligt wird. Eine amerikanische Airline kann beispielsweise nicht nur durch Mischkalkulation die finanziellen Belastungen abmildern, sondern eventuell per Gesetz komplett umgehen.
Und genau das zeigt mir nicht nur die Sinnlosigkeit der Gebühr, sondern im Gegenzug auch noch die Unfähigkeit derer, die auf diese Idee gekommen sind.
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